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Erasmus+ Förderung
Erasmus+ fördert Aufenthalte von Studierenden und Promovierenden sowie Lehrenden und Beschäftigten der Universität Siegen innerhalb der EU und in teilnehmenden Partnerländern. Die Förderraten variieren je nach Art, Dauer und Zielland des Aufenthalts.
Zusätzliche Förderungen sind für bestimmte Zielgruppen über das Social Top-up und für nachhaltiges Reisen möglich, wenn entsprechende Fördermittel verfügbar sind.
Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für ein Erasmus+ Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für sechs Monate).
Förderung Erasmus-Studium
Die unten stehenden Förderraten gelten für das Erasmus-Studium (60 Tage bis 12 Monate) an Partnerhochschulen in Europa ab dem akad. Jahr 2025/26.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung des Social Top-ups
an die Verfügbarkeit der Mittel gebunden ist.
Förderraten |
|
600 EUR/30 Tage | Gruppe 1:
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie Schweiz Partnerländer Vereinigtes Königreich (Studium an Partnerhochschulen in England und Schottland) |
540
EUR/30 Tage
|
Gruppe 2: Programmländer mit
mittleren Lebenshaltungskosten
Estland, Griechenland, Lettland, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
Zusatzförderung |
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250 EUR/30 Tage | Social Top-up für
Chancengleichheit und Inklusion
· Studierende mit Nebenjob (450-850 EUR/Monat) · Studierende, deren Eltern keinen akad. Abschluss haben · Studierende mit chron. Erkrankung/Behinderung · Studierende mit Kind/-ern |
Reisetage
|
Standardreise
Bei Standardreisen mit einer Reisedistanz von 4.000km werden zusätzlich 2 Reisetage gefördert. Nachhaltiges Reisen Je nach Reisedistanz können insgesamt bis zu 6 Reisetage gefördert werden: 100 bis 499 km: 2 Reisetage 500 bis 1.999km: 4 Reisetage 2.000 oder mehr: 6 Reisetage Die Berechnung der Distanz erfolgt über den Erasmus+ Distance Calculator. Tipps zum Grünen Reisen und zu nachhaltigen Auslandsaufenthalten findest du hier. Die oben genannten Reisetage für Standardreisen und Grünes Reisen wurden auf der Grundlage einer Bewertung der Entfernung und durchschnittlichen Reisezeiten berechnet. Sollten Reisen mehr Reisetage erfordern, ist eine Prüfung der individuellen Reiseplanung und -dokumente möglich. Die maximale Anzahl an geförderten Reisetagen beträgt 6 Tage für grünes, nachhaltiges Reisen und 2 Tage für Standardreisen. |
Förderung Erasmus-Praktikum
Die unten stehenden Förderraten gelten für
Erasmus-Praktika (60 Tage bis 12 Monate) in Europa.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung des Social Top-ups
an die Verfügbarkeit der Mittel gebunden ist.
Förderraten |
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750 EUR/30 Tage | Gruppe 1:
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
690
EUR/30 Tage
|
Gruppe 2:
Programmländer mit mittleren
Lebenshaltungskosten
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
Zusatzförderung |
|
250 EUR/30 Tage | Social Top-up für Chancengleichheit und Inklusion |
Reisetage
|
Standardreise
Bei Standardreisen mit einer Reisedistanz von 4.000km werden zusätzlich 2 Reisetage gefördert. Nachhaltiges Reisen Je nach Reisedistanz können insgesamt bis zu 6 Reisetage gefördert werden: 100 bis 499 km: 2 Reisetage 500 bis 1.999km: 4 Reisetage 2.000 oder mehr: 6 Reisetage Die Berechnung der Distanz erfolgt über den Erasmus+ Distance Calculator. Tipps zum Grünen Reisen und zu nachhaltigen Auslandsaufenthalten findest du hier. Die oben genannten Reisetage für Standardreisen und Grünes Reisen wurden auf der Grudnlage einer Bewerbtung der Entfernung und durchschnittlichen Reisezeiten berechnet. Sollten Reisen mehr Reisetage erfordern, ist eine Prüfung der individuellen Reiseplanung und -dokumente möglich. Die maximale Anzahl an geförderten Reisetagen beträgt 6 Tage für grünes, nachhaltiges Reisen und 2 Tage für Standardreisen. |
Förderung Kurzzeitaufenthalte
Als Kurzzeitaufenthalte (blended short-term mobilities)
werden Mobilitäten von Studierenden, Graduierten und
Promovierenden bezeichnet, die eine Dauer von 5 bis 30
Tagen umfassen und einen physischen Aufenthalt sowie eine
virtuelle Lernkomponente beinhalten.
Für Erasmus+ geförderte Sommer- und Winterschulen, sog.
Blended Intensive Programs (BIP), gilt eine Mindestdauer
von 5 Tagen und eine Mindestpunktzahl von 3 ECTS.
Förderraten |
|
79
EUR/Tag
|
für den 1. bis
14. Tag des Aufenthalts
|
56
EUR/Tag
|
für den 15. bis
30. Tag des Aufenthalts
|
Zusatzförderung |
|
100 EUR einmalig |
für Studierende mit geringeren
Chancen,
gültig für den 1. bis 14. Tag des Aufenthalts |
150 EUR einmalig |
für Studierende mit geringeren
Chancen,
gültig für den 15. bis 30. Tag des Aufenthalts |
Reisetage |
Standardreise
Bei Standardreisen mit einer Reisedistanz von 4.000km werden zusätzlich 2 Reisetage gefördert. Nachhaltiges Reisen Je nach Reisedistanz können insgesamt bis zu 6 Reisetage gefördert werden: 100 bis 499 km: 2 Reisetage 500 bis 1.999km: 4 Reisetage 2.000 oder mehr: 6 Reisetage Die Berechnung der Distanz erfolgt über den Erasmus+ Distance Calculator. Tipps zum Grünen Reisen und zu nachhaltigen Auslandsaufenthalten findest du hier. Die oben genannten Reisetage für Standardreisen und Grünes Reisen wurden auf der Grudnlage einer Bewerbtung der Entfernung und durchschnittlichen Reisezeiten berechnet. Sollten Reisen mehr Reisetage erfordern, ist eine Prüfung der individuellen Reiseplanung und -dokumente möglich. Die maximale Anzahl an geförderten Reisetagen beträgt 6 Tage für grünes, nachhaltiges Reisen und 2 Tage für Standardreisen. |
Förderung Personalmobilität
Die unten stehenden Förderraten gelten für die Personalmobilität zu Lehr- und Fortbildungszwecken ab dem akademischen Jahr 2023/24:
Förderraten |
|
180 EUR/Tag | Gruppe 1:
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
160 EUR/Tag | Gruppe 2:
Programmländer mit mittleren
Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien |
140 EUR/Tag | Gruppe 3:
Programmländer mit geringen
Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei |
180
EUR/Tag
|
Partnerländer
teilnehmende Partnerländer unter Erasmus+ KA171 |
Zusatzförderung |
|
Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung und Teilnehmende, die ihr/e Kinder während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Realkostenantrags die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität zu beantragen. |
Reisekosten für Hin- und Rückfahrt
|
||
Distanz* |
Einmalige Pauschale bei regulärem Reisen |
Einmalige Pauschale bei Nachhaltigem Reisen** |
10 - 99 km | 23 EUR | ---
|
100 - 499
km |
180 EUR | 210 EUR |
500 - 1999 km
|
275 EUR
|
320 EUR
|
2000 - 2999 km
|
360 EUR
|
410 EUR
|
3000 - 3999 km
|
530 EUR | 610 EUR
|
4000 - 7999 km
|
820 EUR
|
--- |
> 8000 km | 1500 EUR
|
--- |
* Die Berechnung der
Distanz und Förderhöhe erfolgt nach EU-Vorgabe
durch die Abteilung International Student
Affairs
** Die Zusatzförderung für Grünes Reisen können Teilnehmende beantragen, die für den Großteil ihrer Hin- und Rückreise nachhaltige Verkehrsmittel (Fahrrad, Bus, Bahn, Auto-Fahrgemeinschaft, etc.) nutzen. Verlängert sich die Reise durch die Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln, können bis zu 4 zusätzliche Tage gefördert werden: Hin- bzw. Rückreise kürzer als 8 Stunden = 0 zusätzliche Reisetage Hin- bzw. Rückreise länger als 8 Stunden = 1 zusätzlicher Reisetag Hin- bzw. Rückreise über 2 Kalendertage = 2 zusätzliche Reisetage |
Berechnung der Förderung, Auszahlung und Rückzahlungsfälle
Studium und Praktikum
Die Erasmus+-Förderung und Zusatzförderung, mit Ausnahme
des einmaligen Aufstockungsbetrags für Grünes Reisen, wird
tagesgenau berechnet. Beginn des Aufenthalts bestätigt die
Gastinstitution die geplante Anzahl der Aufenthaltstage im
Letter of Acceptance, anhand derer die vorläufige Förderung
berechnet wird.
Nach Ende des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die
finale Anzahl der Aufenthaltstage in der Confirmation of
Stay, anhand derer die endgültige Förderung berechnet wird.
Die Auszahlung der Erasmus+-Förderung erfolgt in zwei
Raten:
Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des
Auslandsstudiums ausgezahlt.
Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des
Auslandsstudiums ausgezahlt.
Kurzzeitmobilität
Die Erasmus+-Förderung wird taggenau berechnet. Zusatzförderungen werden als einmalige Aufstockungsbeträge, wie oben angegeben, ausgezahlt. Vor Beginn des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die Aufenthaltsdauer im Letter of Acceptance. Die Auszahlung der gesamten Erasmus+ Förderung erfolgt für Teilnehmende am Blended Intensive Program vor Beginn des Aufenthalts in einer Rate, für Teilnehmende an der Kurzzeit-Doktorandenmobilität in zwei Raten zu 70 Prozent vor Beginn des Aufenthalts und zu 30 Prozent nach Ende des Aufenthalts.
Rückzahlungsfälle
Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Rückzahlungsverfahren
Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.