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EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wurde beschlossen
Deutschland stimmte zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) der Vereinbarkeitsrichtlinie zu. Ziel der Richtlinie ist es, in der gesamten EU die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern. Die Richtlinie soll für eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern sorgen und die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen fördern.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich mit dem Europäischen Parlament auf Mindeststandards hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geeinigt. In Deutschland sind Eltern und pflegende Angehörige mit den vorhandenen Vereinbarkeits-Maßnahmen aktuell besser gestellt.
Mehr Informationen gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.