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Familienservicebüro der Universität Siegen | |
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Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Aktuell werden mit dem „Familienentlastungsgesetz“ das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben.
Zum 01.07.2019 erhöht sich das Kindergeld um 10 € für jedes Kind. Somit haben Eltern für das erste und zweite Kind einen Anspruch in Höhe von 204€ Kindergeld, für das dritte Kind von 210€ und jedes weitere Kind von 235€.
Außerdem steigt zum 01.07.2019 der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil auf 2.490€.