Visum & Einreise
Visa zu Studienzwecken
Internationale Studierende benötigen ein Visum zu Studienzwecken. Ausgenommen sind Staatsangehörige eines EU-Staats oder eines Landes, für das die Visumspflicht aufgehoben wurde. Informationen zu Visums- und Einreisevorschriften finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amts.
Visumspflicht für Internationale Studierende aus einem Land außerhalb der EU
Studierende aus Ländern, für die eine Visumspflicht besteht, müssen vor Ihrer Reise nach Deutschland ein entprechendes Visum zu Studienzwecken beantragen. Ein Touristen- bzw. Schengenvisum reicht nicht aus!!
Visumsantrag
Der Visumsantrag und alle notwendigen Dokumente sollten so früh wie möglich bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat im Heimatland eingereicht werden.
Für den Visumsantrag wird ein Zulassungsbescheid und ein Finanzierungsnachweis benötigt.
Studierende, die an der Universität Siegen einen Abschluss anstreben, müssen in der Regel einen Finanzierungsnachweis für ein Jahr einreichen, Austausch- und Kurzzeitstudierende einen Finanzierungsnachweis für die Studiendauer in Deutschland.
Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland
Häufig wird das Visum für zwölf Monate ausgestellt. Drei Monate vor Ablauf des Visums müssen Sie in Deutschland bei der Ausländerbehörde des Wohnorts einen Aufenthaltstitel beantragen.
Nähere Informationen
Nähere Informationen zu Ländern mit Visumspflicht und -beantragung finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amts:
» Auswärtiges Amt: Einreise und Aufenthalt
» Auswärtiges Amt: Deutsche Auslandsvertretungen
» Übersicht zur Visumpflicht/ -freiheit
Visumsbefreiung für Internationale Studierende aus einem Land außerhalb der EU
Für einige Länder hat die Europäische Gemeinschaft die Visumspflicht aufgehoben. Studierende aus diesen Ländern können sich als Besucher auch ohne Visum bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten.
Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland
Innerhalb dieser 90 Tage müssen Studierende aber bei der zuständigen Ausländerbehörde ihres Wohnorts in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um an der Universität Siegen studieren zu können.
Bitte beachte Sie, dass auch für die Beantragung eines Aufenthaltstitels Dokumente und ein Finanzierungsnachweis (zumeist ein Sperrkonto) gefordert werden!
Nähere Informationen
Nähere Informationen zu Ländern mit Visumsbefreiung finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amts:
» Auswärtiges Amt: Einreise und Aufenthalt
» Auswärtiges Amt: Deutsche Auslandsvertretungen
» Übersicht zur Visumpflicht/ -freiheit
Internationale Studierende aus einem EU-Land
Staatsbürger eines EU-Lands benötigen kein Visum, um nach Deutschland zu reisen und an einer Hochschule in Deutschland zu studieren.
Austauschstudierende aus nicht-EU-Staaten: REST-Richtlinie
Austauschstudierende, die aus einem nicht-EU-Staat stammen, aber bereits an einer Hochschule in der EU eingeschrieben sind (Drittstaatsangehörige), benötigen kein Visum.
Die Universität Siegen meldet im Rahmen der REST-Richtlinie Ihren Aufenthalt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und reicht dort die notwendigen Dokumente ein. Bitte beachten Sie, dass der Aufenthaltstitel im EU-Ausland für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland gültig sein muss!
Bitte beachten Sie: Universitäten sind nicht in Visaverfahren involviert und haben daher auch keinen Einfluss auf die Vergabe von Visa.
Wie Sie nach Ankunft Ihren Aufenthaltstitel beantragen, erfahren Sie hier.