Ideenwettbewerb für hochkarätige Professuren
Ausschreibung für Forschungsorientierte Professuren aus dem Förderprogramm Masterstudienplätze der Landesregierung NRW. Jede Fakultät ist aufgerufen, Skizzen zur Berufung neuer Professuren einzureichen, aus denen sichtbar wird, wie das Forschungsprofil der Universität Siegen gestärkt wird und gleichzeitig Impulse für hochwertige Lehre im Masterprogramm erzielt werden.
Exzellente Masterprogramme
Auf die steigende Nachfrage nach hochwertigen Master-Plätzen reagieren Landesregierung und Hochschulen mit einer gemeinsamen Lösung. Das Ministerium wird die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen dabei unterstützen, bis zum Jahr 2020 insgesamt 65.000 zusätzliche Master-Studienplätze einzurichten. Für jeden zusätzlich aufgebauten Studienplatz werden aus Mitteln des Hochschulpaktes 10.000 Euro zur Verfügung gestellt, so dass das Programm insgesamt etwa 650 bis 700 Millionen Euro umfassen wird. Das Land wolle damit sicherstellen, so Ministerin Schulze, "dass den Studierenden nach ihrem Bachelorstudium auch realistische Chancen für eine weitergehende akademische Qualifizierung geboten werden können". Die Universität Siegen bekennt sich zu diesem Ziel und möchte einen signifikanten Teil dieser Mittel investieren, um einen deutlichen Ausbau von forschungsorientierten Professuren zu ermöglichen, die eine exzellente wissenschaftliche Masterausbildung und eine Stärkung von Forschungsprofilbereichen ermöglichen.
Ideenwettbewerb
Jede Fakultät ist aufgerufen, Skizzen zur Berufung neuer hochkarätiger vollausgestatteter Professuren einzureichen, aus denen sichtbar wird, wie das Forschungsprofil der Universität Siegen durch diese Maßnahme gestärkt wird und gleichzeitig signifikante, neue Impulse für hochwertige Lehre im Masterprogramm erzielt werden. Primäres Kriterium für die Auswahl der zu unterstützenden Vorhaben ist die Qualität der Vorschläge und die Profilierungsperspektive im Bereich der Forschung. Die Lehre soll dabei im Sinne der Förderungsrichtlinie des Ministeriums ebenfalls forschungsorientiert ausgerichtet sein und kann der Vorbereitung einer wissenschaftlichen Laufbahn oder Promotion dienen. Die zusätzlichen Masterstudienplätze können dabei sowohl zum Ausbau bestehender als auch zum Aufbau neuer Angebote genutzt werden.
Gefördert werden Berufungen an die Universität Siegen von herausragend qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Disziplinen, mit einem deutlich erkennbaren eigenständigen internationalen Profil, das komplementär zu bestehenden Aktivitäten an der Universität Siegen ist. Die bisher vorgesehenen Mittel reichen voraussichtlich zur Finanzierung von 10 – 15 neuen Professuren inklusive einer angemessenen Mitarbeiterausstattung aus. Die Förderdauer beträgt maximal 7,5 Jahre.
Antragsberechtigt sind Fakultäten oder zentrale Einrichtungen der Universität, die in einem internen Verfahren eigene Vorschläge und Vorschläge einzelner Arbeitsgruppen, Institute oder Zentren selektieren, und Stellung zu den Nachhaltigkeitsperspektiven der jeweiligen Vorschläge beziehen. Es können pro Fakultät bis zu maximal 6 Vorschläge eingereicht werden (gerne auch als gemeinsamer Vorschlag von mehreren Fakultäten), wobei auch eine kleinere Menge hochwertiger Anträge zielführender sein kann.
Auswahlverfahren
Maßgebliches Kriterium für die Förderung ist die Überzeugungskraft des Konzepts, die Einbindungsperspektive und die dessen Bedeutung für die Erreichung der strategischen Ziele zur Profilierung des Forschungsportfolios der Universität sowie für die Stärkung einer forschungszentrierten Lehre. Es wird erwartet, dass durch die geförderte Professur ein bedeutender Beitrag zur Stärkung von Forschungsschwerpunkten geleistet wird. Darüber hinaus soll die Lehre vor allem im Bereich des Masterstudiums erweitert und vertieft werden, so dass der Übergang zur weiteren wissenschaftlichen Ausbildung oder Promotion der Studierenden bereits durch spezifische Kurse im Master vorbereitet und vereinfacht wird.
Die Antragssteller müssen daher gemeinsam mit der oder den Fakultäten darlegen, wie gewährleistet werden soll, dass die zukünftige Professur im jeweiligen Forschungsgebiet einen entscheidenden Beitrag insbesondere zu folgenden Punkten leistet:
- a) Forschung: Aufbau einer Arbeitsgruppe mit einer starken Forschungsaktivität, Verankerung in vorhandenen Forschungsschwerpunkten, geplanter Beitrag und Bedeutung für die Profilbildung in der Forschung.
- b) Lehre: Darstellung des geplanten Lehrbeitrages- und Einbettung in das Gesamtkonzept der Hochschule zu konsekutiven Master-Angeboten und Weiterbildung, Bedeutung für die allgemeine Profilbildung im Bereich der Lehre, Beitrag zur Profilierung/Anschlussfähigkeit im Bereich Promotion
- c) Internationalisierung: internationale Anziehungskraft, Bedeutung für Internationalisierungsstrategie der Hochschule
- d) Besetzungsperspektiven: Übersicht und Stellungnahme inwieweit zu dem geplanten Schwerpunkt adäquate Kandidatinnen oder Kandidaten verfügbar sind, ggfs. mit Beispielen möglicher Kandidaten zur Verdeutlichung des konkreten Potentials.
Darüber hinaus müssen die Fakultäten darlegen, wie sie die Professur auch nach Ablauf der Förderung durch das Ministerium fördern wollen.
Die Anträge sollten wie folgt gegliedert sein (maximal 15 Seiten + ggfs. Curricula im Anhang):
A. Allgemeine Angaben:
- antragstellende Fakultät oder wissenschaftliche Einrichtung (Arbeitsgruppe, Institute, Zentren über jeweilige Fakultät (o. beteiligte Fakultäten)
- Bezeichnung des neuen Lehrstuhls
- geplanter Beginn der Berufung
B. Inhaltliche Darlegung des Konzeptes (s. Text):
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Forschung
- Profil der geplanten Arbeitsgruppe und Beschreibung des Forschungsthemas
- Geplante Verankerung und Interaktion mit vorhandenen Forschungsschwerpunkten
- Geplanter Beitrag und Bedeutung für die Profilbildung im Bereich der Forschung
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Lehre
- Darstellung des geplanten Lehrbeitrages- und Einbettung in das Gesamtkonzept der Hochschule zu konsekutiven Master-Angeboten und Weiterbildung
- Bedeutung für die allgemeine Profilbildung im Bereich der Lehre
- ggfs: Beitrag zur Profilierung/Anschlussfähigkeit im Bereich Promotion
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Internationalisierung
- Internationale Anziehungskraft des Aufzubauenden Profils
- Bedeutung für Internationalisierungsstrategie der Hochschule
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Besetzungsperspektiven
- Allgemeine Stellungnahme inwieweit zu dem geplanten Schwerpunkt adäquate Kandidatinnen oder Kandidaten verfügbar sind
- ggfs. Angaben von beispielhaften Person(en) (maximal 2), die für die Professur gewonnen werden könnten
- Lebenslauf des/der Vorgeschlagenen
- Publikationsliste
- Darstellung der aktuellen Schwerpunkte in Forschung und Lehre
C. Kosten- und Zeitplan mit Begründung:
- Ausstattungsvorstellung mit groben Kostenplan
- Zeitplan
- Stellungnahme der Fakultät zur Finanzierung nach Förderzeit
Anträge sind bis zum 31. Januar 2015 in elektronischer Form (möglichst als eine PDF-Datei) an den Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Prof. Dr. Haring Bolívar und in Kopie an Frau Lena Butz (haring@rektorat.uni-siegen.de, butz@rektorat.uni-siegen.de), zu richten.
Die Begutachtung der Anträge wird durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs veranlasst werden, die anschließend eine Empfehlung ausspricht. Diese Empfehlung wird dann nach Abstimmung im Concilium Decanale dem Rektorat zur finalen Entscheidung vorgelegt.