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Dienstbeginn bei hohen Außentemperaturen

Sofern für einen Arbeitstag Temperaturen von über +30 °C vorhergesagt sind und dienstliche Belange nicht entgegenstehen, kann der Beginn des Arbeitszeitrahmens von 7:00 Uhr auf 6:00 Uhr und das Ende der Kernarbeitszeit von 15:00 Uhr (Mo.-Do.) bzw. 14:30 Uhr (Fr.) auf 14:30 Uhr (Mo.-Do.) bzw. 14:00 Uhr (Fr.) vorverlegt werden.

Für den Fall, dass uns in diesem Sommer noch hochsommerliche Temperaturen ereilen, kann eine Maßnahme zur Arbeitserleichterung darin bestehen, den täglichen Arbeitsbeginn in die früheren Morgenstunden zu verlagern, da dann die Außentemperaturen noch angenehmer sind und bessere Lüftungsmöglichkeiten bestehen.

Aus diesem Grund gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab sofort für die restliche Dauer des Sommers die Regelung, dass, sofern für einen Arbeitstag Temperaturen von über +30 °C vorhergesagt sind und dienstliche Belange nicht entgegenstehen, an diesem Tag der Beginn des Arbeitszeitrahmens von 7:00 Uhr auf 6:00 Uhr und das Ende der Kernarbeitszeit von 15:00 Uhr (Mo.-Do.) bzw. 14:30 Uhr (Fr.) auf 14:30 Uhr (Mo.-Do.) bzw. 14:00 Uhr (Fr.) vorverlegt werden können. Falls Sie nicht an der Gleitzeit teilnehmen, gilt die Möglichkeit der zeitlichen Verschiebung entsprechend für die feste Arbeitszeit.

Die  Entscheidung, ob dienstliche Belange nicht entgegenstehen, treffen Sie bitte grundsätzlich in eigener Verantwortlichkeit; in Zweifelsfällen ist eine vorherige Abstimmung mit der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten erforderlich.
Notwendige Korrekturen des Gleitzeitkontos können auf der Grundlage eines Korrekturbeleges oder einer E-Mail vorgenommen werden. Eine entsprechende E-Mail wäre an Frau Michaela Arend-Rasche und in Kopie („cc“) an die bzw. den jeweilige/-n Vorgesetze/-n zu richten.

Benjamin Schwarzer

 

Bitte achten Sie auf sich und Ihre Gesundheit. Hilfe, Tipps und eine Beratung (nicht nur an heißen Tagen) bieten Ihnen die KollegInnen vom Arbeits- und Gesundheitsschutz.

 

Hier noch ein paar allgemeine Tipps für die Arbeit an heißen Tagen:

 

Sonnenschutz
An Fenstern, an denen ein außen liegender Sonnenschutz (Jalousie) vorhanden ist, sollte dieser geschlossen werden, sobald Sonneneinstrahlung auf den Raum einwirkt. Bei Räumen, die in den späten Nachmittags-/Abendstunden Sonneneinstrahlung erhalten, sollte der Sonnenschutz auch nach Arbeitsende heruntergelassen bleiben. Innen liegende (Lamellen-)Vorhänge können zwar Blendungserscheinungen durch Sonneneinstrahlung mindern, sie verhindern jedoch nicht, dass die Wärme in den Raum eindringt und diesen aufheizt. Sonnenschutzmaßnahmen müssen vom Arbeitgeber durchgeführt werden, wenn die Sonneneinstrahlung (mehrfach im Jahr) zu einer Aufheizung über 26°C führt.

Lüftung
Da die Außentemperatur in den frühen Morgenstunden in der Regel noch nicht so hoch ist wie die Innentemperatur, sollte am frühen Morgen der Arbeitsbereich gründlich gelüftet werden. Sinnvoll ist es, die Lüftung nicht nur auf den eigentlichen Arbeitsraum zu beschränken, sondern eine Querlüftung des Gebäudes vorzunehmen, indem z. B. auch die Fenster in gegenüberliegenden Büros geöffnet werden. Hierzu sollte eine entsprechende Absprache mit den Nutzern der jeweiligen Räume erfolgen. Bei der Dauerlüftung sollte darauf geachtet werden, wann die Außentemperaturen ansteigen. Die Dauerlüftung ist dann einzustellen, die Fenster geschlossen zu halten. Bei Bedarf kann noch eine kurzzeitige (ca. 5 minütige) Stosslüftung zum Austausch der verbrauchten Raumluft erfolgen. Wenn es unter Berücksichtigung des Einbruchschutzes (höher gelegenes, von außen nicht erreichbares Fenster) und der Wetterprognosen (keine Gewitter oder Regen erwartet) möglich ist, sollten Fenster an heißen Tagen über Nacht in Kippstellung gehalten werden, so dass eine Nachtauskühlung erfolgen kann.

Ventilatoren
Stand- und Tischventilatoren können die vorgenannte Lüftung unterstützen. Sie machen aber auch bei geschlossenen Fenstern Sinn, da durch eine leichte Luftbewegung im Raum auf der Haut ein Kühlungseffekt auftritt. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Beschäftigten nicht direkt im Luftstrom des Ventilators sitzen, da es hierdurch zu Reizungen der Augen, Verspannungserscheinungen und Erkältungen kommen kann.
Hinweis: genau wie alle anderen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel müssen auch Ventilatoren regelmäßig (i. d. R. alle 2 Jahre) durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Private Geräte dürfen nur mit Zustimmung des Dienstherrn eingesetzt werden.

Arbeitskleidung
Bei höheren Temperaturen sollte eine lockere, dünne Kleidung aus Naturfasern getragen werden, insofern dies betrieblich zulässig ist. Allerdings sind die Vorgaben für Arbeitskleidung bzw. persönliche Schutzausrüstung in Bereichen mit entsprechendem Gefährdungspotential (Labore, Werkstätten etc.) weiter zu beachten.

Getränke
Damit der Körper die erhöhte Wärme auch ausschwitzen kann, muss entsprechend Flüssigkeit nachgeführt werden. Bei Temperaturen über 25°C sollten am Tag 3-4 Liter Flüssigkeit getrunken werden, selbst wenn nur geringe körperliche Belastungen vorhanden sind. Dabei ist darauf zu achten, dass die Getränke nicht zu kalt sind.

Arbeitszeiten
Insofern es betrieblich möglich ist, sollten die Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden verlagert werden, wo die Temperaturen im Raum aufgrund der besseren Lüftungsmöglichkeiten und geringerer Außentemperaturen in der Regel angenehmer sind.

Abschaltung Wärmequellen
Zur Aufheizung von Arbeitsräumen kann auch der Betrieb von Elektrogeräten (Drucker, Monitore, Kopierer, Kaffeemaschinen) beitragen. Bei selten genutzten Geräten sollten diese daher nur zum Gebrauch an- und direkt wieder danach ausgeschaltet werden.

Rechtliche Grundlagen
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 empfiehlt bei Überschreitung einer Raumtemperatur von +26°C die oben aufgeführten Maßnahmen. Verpflichtend werden diese bei einer Überschreitung von +30°C. Werden trotz Durchführung der vorgenannten Maßnahmen im Raum +35°C überschritten, muss der Arbeitgeber weitere technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Diese sind im Einzelfall festzulegen (z. B. Einbau von Lüftungs-/ Klimaanlagen, Verkürzung der Arbeitszeit).

Diese Informationen finden Sie auch im PDF Tipps für heiße Arbeitstage in Arbeitsräumen

 
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