Wahlen zur Gleichstellungsbeauftragten
Interessentinnen für das Amt können sich bis zum 13. Mai 2016 im Gleichstellungsbüro melden. Über die Wahlvorschläge, die dem Senat vorgelegt werden sollen, entscheidet die Gleichstellungskommission in ihrer Sitzung am 1. Juni 2016.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Siegen und ihre Stellvertreterinnen sind im Sommersemester 2016 neu zu wählen. Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind u.a.:
- Mitwirkung an der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie an der Beseitigung der für Frauen bestehenden Nachteile;
- Unterstützung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Rahmenplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderpläne der Fakultäten, der Zentralen Einrichtungen und der Hochschulverwaltung;
- Mitwirkung bei der internen Mittelvergabe unter besonderer Berücksichtigung der Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages;
- Mitwirkung bei der Hochschulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte (vor allem bei der Erstellung von Struktur-und Stellenplänen sowie bei der Entwicklung organisatorischer und institutioneller Konzepte);
- Anregung von Veranstaltungen und Projekten in Studium, Fort- und Weiterbildung, die die Arbeits-und Lebenssituation von Frauen betreffen;
- Unterstützung von Frauenforschung und Gender Studies;
- Entwicklung von Vorschlägen zu geeigneten sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Hochschule;
- Beratung und Unterstützung der Mitglieder und Angehörigen der Hochschule in Fragen der Gleichstellung;
- Wahrnehmung der Belange der weiblichen Mitglieder und Angehörigen der Hochschule.
Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder der Hochschule. Die fachliche Qualifikation der Gleichstellungsbeauftragten soll den umfassenden Anforderungen ihrer Aufgaben gerecht werden; dies setzt entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine im Einzelfall nachgewiesene andere fachliche Qualifikation voraus (vgl. § 24, Abs. 2 HG NRW). Die Gleichstellungsbeauftragte wird mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit von ihren sonstigen dienstlichen Aufgaben entlastet (§ 16 Abs. 2 LGG NRW).
Interessentinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten oder ihrer Stellvertreterinnen mögen sich bis zum 13. Mai 2016 im Gleichstellungsbüro melden. Über die Wahlvorschläge, die dem Senat vorgelegt werden sollen, entscheidet die Gleichstellungskommission in ihrer Sitzung am 1. Juni 2016.